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In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Aktuelle Informationen über Strafen bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen durch Unternehmer in den verschiedenen Bundesländern
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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