360° Schönau/Triesting
Sie befinden sich hier: Home > Bürgerservice > Mobilität & Verkehr > Öffentlicher Verkehr (ÖV)
Sinnverwandte Begriffe: Erklärung an Eides statt, Eidesstättige Erklärung
Eine Eidesstattliche Erklärung ist die Glaubhaftmachung einer Tatsache an Eides statt. Dieses "Bescheinigungsmittel" findet sich in verschiedenen Rechtsmaterien und ist dort jeweils genauer gesetzlich geregelt. Die Erklärung erfolgt in der Regel mit Datum und Unterschrift der/des Erklärenden.
Eine wahrheitswidrige Erklärung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
"Ich erkläre eidesstattlich, dass ich den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe."
"Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe."
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Bauen
Erben und Vererben
Gesetzliche Neuerungen
Grundbuch
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen